
Eingliederungshilfe:
junge Menschen mit seelischen Behinderungen
Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischen Behinderungen ist eine Unterstützung für viele Lebensbereiche. Sie wird vom Jugendamt erbracht.
Hier kannst du die nötigen Dokumente erstellen, um den Anspruch durchzusetzen.
Eingliederungshilfe bei seelischen Behinderungen
ACHTUNG: In diesem Artikel geht es nur um Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischen Behinderungen.
Junge Menschen mit seelischen Behinderungen haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Hilfe ist gesetzlich geregelt im sogenannten Rehabilitationsrecht, das Menschen mit Behinderungen dabei hilft, am Leben teilzunehmen. Eingliederungshilfe unterstützt in vielen Lebensbereichen.
Das Gesetz erklärt, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, (bis einschließlich 26 Jahren) mit seelischen (psychischen) Behinderungen Anspruch auf Unterstützung haben.
Berechtigte
Einen Anspruch auf Leistungen aus der Eingliederungshilfe vom Jugendamt haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Junge Erwachsene sind alle, die noch nicht 27 Jahre alt sind. Bestehen bei diesen jungen Menschen seelische (psychische) Behinderungen, können sie Hilfe erhalten.
Junge Erwachsene bekommen passende und nötige Unterstützung aus der Eingliederungshilfe dann, wenn sie ihr Leben noch nicht selbstständig und eigenverantwortlich führen können. Diese Hilfe gibt es normalerweise nur bis zum 21 Lebensjahr. In besonderen Fällen kann die Unterstützung für eine kurze Zeit darüber hinaus weitergehen.
Ein Anspruch auf die Leistungen besteht, wenn diese Bedingungen erfüllt werden:
- die seelische Gesundheit des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist voraussichtlich länger als sechs Monate anders ist als bei anderen in ihrem Alter.
- die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können nicht voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können oder es wird erwartet, dass es dazu kommt.
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Behinderung
Behinderung ist eine Folge von Krankheit. Sie besteht aus zwei Teilen:
- Der Gesundheitszustand einer Person weicht vom Normalen ab. Dadurch wird ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt.
- Der abweichende Gesundheitszustand muss wahrscheinlich länger als sechs Monate andauern, damit man von einer Behinderung sprechen kann. Nur langfristige oder chronische Krankheiten führen also zu einer Behinderung.
Man hat auch Anspruch auf Hilfe, wenn eine Behinderung wahrscheinlich eintreten wird. Das bedeutet, die Hilfe soll frühzeitig eingreifen und verhindern, dass eine Behinderung entsteht. Eine Behinderung droht, wenn Experten sagen, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die Person in Zukunft Schwierigkeiten haben wird, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Arten von Behinderung
Es gibt drei verschiedene Arten von Behinderungen:
- körperliche Behinderungen,
- geistige Behinderungen,
- seelische (psychische) Behinderungen,
Manche Menschen haben auch eine Kombination von mehreren Behinderungsarten. Für alle Behinderungen können Leistungen aus der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Leistungen
Es gibt viele verschiedene Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie werden in Gruppen eingeteilt. Die Gruppen werden danach gebildet, wofür die Leistung ist.
Es gibt Leistungen
- für den medizinischen Bereich,
- für den Bereich Arbeit,
- für den Bereich Bildung, also Schule, Ausbildung oder Studium,
- und für den sozialen Bereich.
Leistungsformen
Menschen bekommen die Leistungen in drei Formen:
- als Geldleistung: Das bedeutet der Mensch bekommt Geld. Mit dem Geld kann er sich zum Beispiel einen Rollstuhl kaufen.
- als Sachleistung: Das bedeutet der Mensch bekommt eine Sache. Er bekommt zum Beispiel einen Rollstuhl.
- als Dienstleistung: Das bedeutet jemand macht etwas für den Menschen. Zum Beispiel gibt ihm jemand eine Beratung, wie er einen Rollstuhl bekommen kann.
In den meisten Fällen bekommt man Geldleistungen.
Persönliches Budget
Junge Menschen, die Anspruch auf Unterstützung haben, können statt Dienstleistungen oder Sachleistungen auch einen bestimmten Betrag an Geld bekommen. Mit diesem Geld können sie die Hilfe, die sie brauchen, selbst „einkaufen“. Dadurch können sie als Experten ihrer eigenen Bedürfnisse selbst entscheiden, welche Art von Hilfe und in welchem Umfang sie benötigen.
Zuständige Behörde und mehrfache Behinderungen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer seelischen Behinderung ist die Jugendhilfe, also das Jugendamt zuständig. Anträge für Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung werden vom Träger der Eingliederungshilfe bearbeitet. Das ist eine andere Stelle.
Manchmal ist es nicht einfach, eine Behinderung eindeutig zuzuordnen oder eine Person hat mehrere Behinderungen gleichzeitig. Dann kann es schwierig sein, die richtige Behörde zu finden. Hilfsweise kann immer ein Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt werden. Dieser muss den Antrag an die zuständige Behörde weiterleiten.
