Manchmal macht es Sinn, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn du ein geringes Einkommen hast und wenn die Verfahrenskosten dich finanziell belasten, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Hier kannst du kostenlos den offiziellen Antrag auf Prozesskostenhilfe ausfüllen – auch auf anderen Sprachen.

Prozesskostenhilfe

Klagen kann Geld kosten. Zwar gibt es in sozialrechtlichen Verfahren kaum ein Kostenrisiko, wenn du ohne Anwältin oder Anwalt deine Rechte durchsetzt. Selbst wenn du verlierst, trägst du nur deine eigenen Kosten (mehr dazu hier). Doch auch in sozialrechtlichen Verfahren kann es Sinn machen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – etwa in komplizierten Fällen. Diese Kosten musst du unter Umständen selbst tragen. Und das Sozialrecht bildet eine Ausnahme. In der Regel entstehen neben Anwaltskosten auch noch Gerichtskosten.

Im deutschen Recht gilt: Menschen sollen nicht vor der Durchsetzung ihrer Rechte zurückschrecken, nur weil sie Angst vor den Kosten haben. Die Prozesskostenhilfe ist dazu da, diese Kosten zu übernehmen, wenn du zu wenig Geld hast und wenn dein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn:

  • du die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kannst,
  • die beabsichtigte Rechtsdurchsetzung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und
  • du den Prozess auch dann führen würdest würde, wenn du die Kosten selber tragen müsstest (sogenannte “fehlende Mutwilligkeit”).

Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe ist nichts anderes als Prozesskostenhilfe. In Verfahren vor den Familiengerichten heißt die Prozesskostenhilfe einfach anders, nämlich “Verfahrenskostenhilfe”. Es geht dabei vor allem um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang und so weiter.

Antragstellung

Um Prozesskostenhilfe zu erhalten, musst du einen Antrag stellen. Der Antrag wird zusammen mit der Klage oder dem Eilantrag an das Gericht geschickt, bei dem das Gerichtsverfahren durchgeführt wird. Bei uns kannst du den Antrag auf Prozesskostenhilfe auf anderen Sprachen ausfüllen.

Umfang der Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten und die eigenen Kosten ab. Nicht umfasst sind die Kosten des Gegners. In sozialrechtlichen Verfahren, in denen der Gegner die Behörde ist, entstehen allerdings keine Kosten des Gegners. In anderen Verfahren können hingegen Kosten für den Gegner entstehen. Diese Kosten musst du im Falle des Unterliegens, also wenn du vor Gericht verlierst, dennoch selbst tragen.