
Feststellung der Behinderung
Wurde dein Grad der Behinderung nicht richtig festgestellt oder fehlen bestimmte Merkzeichen, ist Widerspruch oder Klage möglich – auch ohne Anwalt. Nur dann profitierst du von allen Nachteilsausgleichen!
Hier kannst du kostenlos die nötigen Dokumente erstellen.
Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
Menschen mit einer festgestellten Behinderung können eine Vielzahl von sogenannten Nachteilsausgleichen erhalten. Das sind zum Beispiel Steuererleichterungen, ein verbesserter Schutz für Arbeitnehmende oder auch Vergünstigungen im Verkehr.
Es gibt Nachteilsausgleiche, die vom Grad der Behinderung abhängig sind und solche die von der Zuerkennung bestimmter Merkzeichen, zum Beispiel “G – für erheblich gehbehindert” abhängig sind.
Der Grad der Behinderung ist eine Prozentzahl, die die schwere der Behinderung ausdrückt. Der Grad der Behinderung wird oft mit “GdB” abgekürzt. Die Nachteilsausgleiche, die vom GdB abhängig sind, heißen “GdB-abhängige-Nachteilsausgleiche”.
Merkzeichen beschreiben die Art der Behinderung und die damit verbundenen Vergünstigungen und Leistungen. Die wichtigsten Merkzeichen sind:
- aG: außergewöhnlich gehbehindert
- B: Begleitung erforderlich
- Bl: blind
- G: gehbehindert
- Gl: gehörlos
- H: hilflos
- RF: Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung
- TBl: taubblind
Sowohl den Grad der Behinderung, als auch bestimmte Merkzeichen bekommst du nur, wenn du einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellst.
Nachteilsausgleiche
Nur, wenn der Grad der Behinderung richtig festgestellt wurde, kannst du von Nachteilsausgleichen profitieren! Je nach Grad der Behinderung stehen dir unterschiedliche Nachteilsausgleiche zu. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel Steuererleichterungen, ein verbesserter Schutz für Arbeitnehmende oder auch Vergünstigungen im Verkehr. Nachteilsausgleiche hängen immer vom Grad der Behinderung oder von bestimmten Merkzeichen ab. Dein Grad der Behinderung und deine Merkzeichen können sich also unmittelbar auswirken. Daher lohnt es sich, den dir zustehenden GdB und die richtigen Merkzeichen anerkennen zu lassen und hierzu auch die notwendigen rechtlichen Schritte zu gehen.
In den folgenden Dokumenten findest du eine Übersicht über die Nachteilsausgleiche nach Grad der Behinderung und die Nachteilsausgleiche nach Merkzeichen.
Schwerbehindertenausweis
Ein Schwerbehindertenausweis kann ab einem Grad der Behinderung von 50 % ausgestellt werden. Auch hierzu ist ein Antrag beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. Im Schwerbehindertenausweis sind der Grad der Behinderung sowie – falls von der Behörde anerkannt – bestimmte Merkzeichen festgehalten.


Rechtliche Schritte – von Widerspruch bis Klage
Nicht immer wird der richtige Grad der Behinderung anerkannt. Es kommt vor, dass die zuständige Behörde nur einen zu niedrigen Grad der Behinderung anerkennt. Oder du benötigst bestimmte Merkzeichen, die nicht anerkannt wurden. Dann solltest du Widerspruch einlegen, Klage bei Gericht einlegen und wenn es eilig ist bei Gericht einen sogenannten Eilantrag stellen.
Und das geht auch ohne anwaltliche Unterstützung!
Denn in sozialrechtlichen Verfahren kannst du ohne Kostenrisiko auch ohne Anwalt oder Anwältin rechtliche Schritte gehen – ja, sogar klagen! Wir bieten dir ein Tool, das sicher deine nächsten Schritte ermittelt und mit dem du kostenlos die nötigen Dokumente erstellen kannst. Nutze unser interaktives Formular, um den Anspruch für dein Kind durchzusetzen. Warte nicht länger, wenn du noch keinen Platz bekommen hast.
Diese offiziellen Dokumente kannst du bei uns erstellen:
- Antrag
- Widerspruch
- Klage
- Eilantrag
- Untätigkeitsklage
- Überprüfungsantrag
Du erhältst außerdem eine persönliche Auswertung mit:
- deinen nächsten Schritten,
- Erklärungen zum Ablauf des Verfahrens und
- Informationen zum Grad der Behinderung und den unterschiedlichen Merkzeichen.
