Setze deinen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz durch – notfalls auch gerichtlich! Erstelle kostenlos die nötigen Dokumente.

Kitaplatz durchsetzen

Dein Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz! Diesen kannst und solltest du gerichtlich durchsetzen. Denn das ist dein gutes Recht – und geht auch ohne Anwalt.

Wie du, suchen viele Eltern verzweifelt nach einem Kitaplatz und finden keinen. Und das, obwohl ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz besteht, dein Kind also sogar gesetzlich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Es fehlen Erzieherinnen und Erzieher und deshalb sind die Wartelisten lang. Doch es gibt Möglichkeiten, um den Anspruch auf einen Kitaplatz durchzusetzen. Neben allerlei Tipps und Tricks, die du bestimmt schon im Internet recherchiert hast, gibt es auch einen offiziellen Weg:

das rechtliche Verfahren.

Nach dem erfolglosen Antrag kannst du nämlich Widerspruch einlegen, Klage bei Gericht einlegen oder wenn es eilig ist bei Gericht einen sogenannten Eilantrag stellen.

Und das geht auch ohne anwaltliche Unterstützung!

Denn in sozialrechtlichen Verfahren kannst du ohne Kostenrisiko auch ohne Anwalt rechtliche Schritte gehen – ja, sogar klagen! Wir bieten dir ein Tool, das sicher deine nächsten Schritte ermittelt und mit dem du kostenlos die nötigen Dokumente erstellen kannst. Nutze unser interaktives Formular, um den Anspruch für dein Kind durchzusetzen. Warte nicht länger, wenn du noch keinen Platz bekommen hast.

Diese offiziellen Dokumente kannst du bei uns erstellen:
  • Antrag
  • Widerspruch
  • Klage
  • Eilantrag
  • Untätigkeitsklage
  • Überprüfungsantrag
Du erhältst außerdem eine persönliche Auswertung mit:
  • deinen nächsten Schritten,
  • Erklärungen zum Ablauf des Verfahrens und
  • Informationen zum Rechtsanspruch Kitaplatz.

Berechtigte

Dazu muss man zunächst wissen, was “Rechtsanspruch” bedeutet. Rechtsanspruch bedeutet, die Behörde muss die benötigte Leistung gewähren. Sie hat bei der Frage, ob die Leistung gewährt wird also keinen Entscheidungsspielraum. Das gilt aber nur dann, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Ob und in welchem Umfang der Anspruch besteht, ist abhängig vom Alter des Kindes. Die Leistung besteht darin, einen Platz “nachzuweisen”. Das geschieht, indem die Behörde einen geeigneten Platz ermittelt und euch dann in einem Schreiben mitteilt, welcher Platz verfügbar ist.

Für Kinder unter einem Jahr gilt:

Es besteht kein Rechtsanspruch – die Behörde muss also keinen Platz zur Verfügung stellen. Wir raten dennoch, unbedingt einen Platz zu beantragen, wenn du einen brauchst. Du solltest bei dringendem Bedarf auch weitere rechtliche Schritte nach dem Antrag (Widerspruch, Klage) in Betracht ziehen. Diese sind aber nicht immer erfolgversprechend.

Für Kinder zwischen einem und drei Jahren gilt:

Es besteht ein Rechtsanspruch – und zwar auf frühkindliche Förderung

  • in einer Tageseinrichtung (Kindergarten/Kita)
    ODER
  • in Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater).

Die Behörde muss also die Leistung gewähren. “Oder” bedeutet, dass du dich in bestimmten Fällen mit dem abfinden musst, was das Jugendamt dir anbietet. Ein Wahlrecht besteht dann nicht.

Für Kinder ab dem 3. Geburtstag gilt:

Es besteht ein Rechtsanspruch – und zwar auf frühkindliche Förderung

  • in einer Tageseinrichtung (Kindergarten/Kita).

Der Anspruch entsteht mit dem Erreichen der Altersgrenze (dem Geburtstag des Kindes) und nicht erst zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres.

Ausgestaltung des angebotenen Platzes

Kita oder Tagesmutter bzw. Tagesvater

Wenn vom “Rechtsanspruch Kitaplatz” die Rede ist, ist das etwas ungenau. Gemeint ist

  • entweder die Förderung in einer Tageseinrichtung
  • oder die Förderung in einer Kindertagespflege.

Tageseinrichtungen meint das, was umgangssprachlich als Kindergärten, Kitas, Kinderkrippen bezeichnet wird.

Kindertagespflege meint die Betreuung von Kindern durch Einzelpersonen, die nicht in eine Betreuungseinrichtung eingebunden sind. In den allgemeinen Sprachgebrauch übersetzt bedeutet Kindertagespflege die Betreuung durch Tagesmütter oder Tagesväter.

Ein Wahlrecht zwischen Tageseinrichtungen und Kindertagespflege besteht immer dann, wenn Plätze in einer Tageseinrichtung zur Verfügung stehen.

Entfernung des Betreuungsplatzes vom Wohnort

Bezüglich der Entfernung des Betreuungsplatzes vom Wohnort gibt es keine einheitlichen Regeln. Es kommt auf die Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles an. So spielt insbesondere auch die Entfernung zum Arbeitsort eine Rolle. Es ist also die Gesamtzeit zu bewerten, die die Eltern aufbringen müssen. Auch ist zu berücksichtigen, ob es um eine städtische oder um eine ländliche Region geht.

Zeitlicher Umfang der Betreuung

Der zeitliche Umfang der Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Bedarf der Eltern. Dieser wird durch die Eltern definiert. Die Eltern können also zunächst frei entscheiden, ob sie eine Halbtags- oder eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen wollen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sie erwerbstätig sind oder nicht.

Kinder mit Behinderungen

Den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen ist auch im Rahmen von Kinderbetreuung Rechnung zu tragen. Kinder mit Beeinträchtigungen sind dabei im Rahmen der Tagesbetreuung grundsätzlich zusammen mit Kindern ohne Beeinträchtigungen zu fördern.

Je nach dem individuellen Bedarf des Kindes besteht ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Platzes, der die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, berücksichtigt. Dies kann ein regulärer Platz oder auch ein Integrationsplatz in einer Regeleinrichtung oder einen Platz in einer heilpädagogischen Kindertagesstätte sein.

Der Anspruch besteht auch dann, wenn zugleich ein Anspruch auf Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe besteht, dieser jedoch nicht erfüllt wurde und wird.